Das Gutachten sagt „wirtschaftlicher Totalschaden" – und jetzt? Wir kaufen Ihr Fahrzeug zum fairen Restwert, holen es ab und kümmern uns um die Abmeldung.
Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Die Versicherung zahlt dann in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts – das Fahrzeug selbst bleibt bei Ihnen.
Genau hier entscheidet sich, wie viel Geld am Ende übrig bleibt. Der im Gutachten genannte Restwert ist eine Schätzung, kein fester Preis. Für uns sind Unfallfahrzeuge interessant, weil Motor, Getriebe, Innenraum und viele Teile weiterverwendet werden können – im Inland wie im Export.
Schicken Sie uns Fotos und – falls vorhanden – das Gutachten. Sie bekommen schnell ein klares Angebot. Läuft die Schadensregulierung noch, stimmen Sie den Verkauf einfach kurz mit Ihrer Versicherung ab.
Wir bewerten das Fahrzeug selbst – mit Blick auf verwertbare Teile, Exportmöglichkeiten und den aktuellen Markt.
Nicht fahrbereit? Wir holen Ihr Fahrzeug im Rhein-Main-Gebiet ab – von der Werkstatt, vom Abstellplatz oder von zu Hause.
Vertrag, Abmeldung und Auszahlung meist an einem Termin. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
| Wiederbeschaffungswert | Was ein gleichwertiges Fahrzeug vor dem Unfall gekostet hätte |
|---|---|
| Restwert | Was das beschädigte Fahrzeug noch wert ist – Basis für Ihr Verkaufsangebot |
| Wirtschaftlicher Totalschaden | Reparaturkosten liegen über dem Wiederbeschaffungswert |
| Technischer Totalschaden | Reparatur technisch nicht mehr sinnvoll möglich – auch dann kaufen wir an |
| 130-%-Grenze | Bei Fremdverschulden kann eine Reparatur bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts erstattet werden – lassen Sie sich dazu von Gutachter oder Anwalt beraten |
Schicken Sie uns Fotos, Fahrzeugdaten und – falls vorhanden – das Schadensgutachten per WhatsApp.
Wir prüfen Schaden, Zustand und Marktlage und nennen Ihnen einen festen Preis.
Wir holen das Fahrzeug ab, übernehmen die Abmeldung und zahlen sofort nach Vertragsabschluss.
Die Reparatur wäre teurer als der Wiederbeschaffungswert – also der Betrag, den ein gleichwertiges Fahrzeug kosten würde. Das Auto ist damit nicht wertlos: Es hat einen Restwert, und genau den zahlen wir.
Ja, das Fahrzeug gehört weiterhin Ihnen. Läuft noch eine Regulierung, stimmen Sie den Verkauf am besten kurz mit Ihrer Versicherung bzw. Ihrem Anwalt ab – insbesondere, wenn bereits ein Restwertangebot im Gutachten steht.
Das hängt vom Fahrzeug ab. Der Restwert im Gutachten ist eine Schätzung. Schicken Sie uns das Gutachten – wir sagen Ihnen schnell und verbindlich, was wir zahlen können.
Ja. Wir holen Fahrzeuge vom Abschleppplatz, aus der Werkstatt oder von zu Hause ab und übernehmen auf Wunsch die Abmeldung.
Fotos und Gutachten per WhatsApp genügen für eine erste Einschätzung – kostenlos und unverbindlich.