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Fahrzeugankauf

Auto mit Totalschaden
verkaufen.

Das Gutachten sagt „wirtschaftlicher Totalschaden" – und jetzt? Wir kaufen Ihr Fahrzeug zum fairen Restwert, holen es ab und kümmern uns um die Abmeldung.

✓ Kostenlose Bewertung ✓ Abholung möglich ✓ Sofortige Auszahlung ✓ Abmeldung inklusive
Die Ausgangslage

Totalschaden heißt
nicht wertlos.

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Die Versicherung zahlt dann in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts – das Fahrzeug selbst bleibt bei Ihnen.

Genau hier entscheidet sich, wie viel Geld am Ende übrig bleibt. Der im Gutachten genannte Restwert ist eine Schätzung, kein fester Preis. Für uns sind Unfallfahrzeuge interessant, weil Motor, Getriebe, Innenraum und viele Teile weiterverwendet werden können – im Inland wie im Export.

Schicken Sie uns Fotos und – falls vorhanden – das Gutachten. Sie bekommen schnell ein klares Angebot. Läuft die Schadensregulierung noch, stimmen Sie den Verkauf einfach kurz mit Ihrer Versicherung ab.

Hof von Dawud Automobile in Offenbach – Ankauf von Fahrzeugen mit Totalschaden
Unser Angebot

Darauf können Sie
sich verlassen.

01

Fairer Restwert

Wir bewerten das Fahrzeug selbst – mit Blick auf verwertbare Teile, Exportmöglichkeiten und den aktuellen Markt.

02

Abholung vom Abschleppplatz

Nicht fahrbereit? Wir holen Ihr Fahrzeug im Rhein-Main-Gebiet ab – von der Werkstatt, vom Abstellplatz oder von zu Hause.

03

Schnelle Abwicklung

Vertrag, Abmeldung und Auszahlung meist an einem Termin. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Zum Nachlesen

Totalschaden – die wichtigsten Begriffe

WiederbeschaffungswertWas ein gleichwertiges Fahrzeug vor dem Unfall gekostet hätte
RestwertWas das beschädigte Fahrzeug noch wert ist – Basis für Ihr Verkaufsangebot
Wirtschaftlicher TotalschadenReparaturkosten liegen über dem Wiederbeschaffungswert
Technischer TotalschadenReparatur technisch nicht mehr sinnvoll möglich – auch dann kaufen wir an
130-%-GrenzeBei Fremdverschulden kann eine Reparatur bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts erstattet werden – lassen Sie sich dazu von Gutachter oder Anwalt beraten

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

Ablauf

So läuft der Verkauf.

01

Gutachten & Fotos senden

Schicken Sie uns Fotos, Fahrzeugdaten und – falls vorhanden – das Schadensgutachten per WhatsApp.

02

Angebot erhalten

Wir prüfen Schaden, Zustand und Marktlage und nennen Ihnen einen festen Preis.

03

Abholung & Auszahlung

Wir holen das Fahrzeug ab, übernehmen die Abmeldung und zahlen sofort nach Vertragsabschluss.

Häufige Fragen

Totalschaden – häufige Fragen

Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden?

Die Reparatur wäre teurer als der Wiederbeschaffungswert – also der Betrag, den ein gleichwertiges Fahrzeug kosten würde. Das Auto ist damit nicht wertlos: Es hat einen Restwert, und genau den zahlen wir.

Darf ich mein Auto nach einem Totalschaden einfach verkaufen?

Ja, das Fahrzeug gehört weiterhin Ihnen. Läuft noch eine Regulierung, stimmen Sie den Verkauf am besten kurz mit Ihrer Versicherung bzw. Ihrem Anwalt ab – insbesondere, wenn bereits ein Restwertangebot im Gutachten steht.

Zahlen Sie mehr als den Restwert im Gutachten?

Das hängt vom Fahrzeug ab. Der Restwert im Gutachten ist eine Schätzung. Schicken Sie uns das Gutachten – wir sagen Ihnen schnell und verbindlich, was wir zahlen können.

Holen Sie auch nicht fahrbereite Unfallfahrzeuge ab?

Ja. Wir holen Fahrzeuge vom Abschleppplatz, aus der Werkstatt oder von zu Hause ab und übernehmen auf Wunsch die Abmeldung.

Weitere Ankaufbereiche

Wir kaufen auch das.

Kostenlos & unverbindlich

Totalschaden?
Wir machen Ihnen ein Angebot.

Fotos und Gutachten per WhatsApp genügen für eine erste Einschätzung – kostenlos und unverbindlich.

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