Ob einzelner Dienstwagen oder komplette Flotte: Wir bewerten jedes Fahrzeug einzeln, wickeln gebündelt ab und liefern eine saubere Abrechnung für Ihre Buchhaltung.
Für Unternehmen ist der Fahrzeugverkauf vor allem ein organisatorisches Thema. Fahrzeuge müssen abgemeldet, Kilometerstände dokumentiert, Belege für die Buchhaltung erstellt und Termine so gelegt werden, dass der Betrieb weiterläuft.
Wir arbeiten regelmäßig mit Handwerksbetrieben, Dienstleistern und mittelständischen Unternehmen aus dem Rhein-Main-Gebiet zusammen. Der Ablauf ist eingespielt: Sie schicken uns die Fahrzeugliste, wir bewerten jedes Fahrzeug einzeln und legen ein Gesamtangebot vor.
Bei umsatzsteuerpflichtigen Fahrzeugen erstellen wir die Abrechnung entsprechend mit ausgewiesener Umsatzsteuer, bei differenzbesteuerten Fahrzeugen nach § 25a UStG. Ihre Buchhaltung bekommt, was sie braucht.
Jedes Fahrzeug bekommt einen eigenen, nachvollziehbaren Preis. Die Abwicklung erfolgt in einem Vorgang.
Wir holen Fahrzeuge gestaffelt ab, damit Ihr Tagesgeschäft nicht stillsteht – auch außerhalb der üblichen Zeiten.
Regelbesteuert oder differenzbesteuert: Sie erhalten die passenden Belege für Ihre Buchhaltung.
Firmenbeschriftung, Regalsysteme oder Sonderausbauten sind kein Hindernis. Wir kalkulieren die Rückrüstung ein.
| Dienst- und Poolfahrzeuge | Limousinen, Kombis und SUVs aus dem Außendienst |
|---|---|
| Handwerkerfahrzeuge | Transporter mit Regalsystem, Pritschen, Kastenwagen |
| Leasingrückläufer | Auch mit laufendem Vertrag – wir übernehmen die Ablöse |
| Ganze Flotten | Ab zwei Fahrzeugen aufwärts mit Gesamtbewertung |
| Aussortierte Fahrzeuge | Auch defekte oder unfallbeschädigte Betriebsfahrzeuge |
Beschreiben Sie uns kurz, was mit dem Fahrzeug ist – am besten mit ein paar Fotos per WhatsApp. Ein Werkstattbefund oder Gutachten hilft zusätzlich.
Wir bewerten das Fahrzeug anhand von DAT-Daten, Marktlage und Zustand und melden uns mit einem konkreten Preis.
Wir holen das Fahrzeug ab, übernehmen die Abmeldung und zahlen sofort nach Vertragsabschluss aus.
Wir machen keinen künstlichen Unterschied. Ab zwei Fahrzeugen erstellen wir eine Sammelbewertung, bei größeren Beständen kommen wir zu Ihnen auf den Hof.
Bei regelbesteuerten Fahrzeugen ja. Bei differenzbesteuerten Fahrzeugen nach § 25a UStG erfolgt die Abrechnung ohne offenen Steuerausweis, mit entsprechendem Hinweis.
Nein. Wir kalkulieren die Entfernung der Folierung in unser Angebot ein und übernehmen sie.
Bei einer vollständigen Fahrzeugliste mit Fahrgestellnummern und Kilometerständen in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen.
Eine erste Einschätzung kostet Sie nichts und dauert selten länger als ein kurzes Telefonat.