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Ratgeber

Diese Unterlagen
brauchen Sie.

Ein Fahrzeugverkauf scheitert selten am Preis – sondern daran, dass am Übergabetag ein Dokument fehlt. Die vollständige Checkliste.

Ein Fahrzeugverkauf scheitert selten am Preis. Er scheitert daran, dass am Tag der Übergabe ein Dokument fehlt und der Termin verschoben werden muss. Diese Übersicht zeigt, was Sie brauchen – und was Sie besser vorher klären.

Die Pflichtunterlagen

DokumentWarum es gebraucht wird
Zulassungsbescheinigung Teil I
(früher Fahrzeugschein)
Weist die technischen Daten und den Halter aus. Ohne sie kann das Fahrzeug nicht umgemeldet werden.
Zulassungsbescheinigung Teil II
(früher Fahrzeugbrief)
Das Eigentumsdokument. Ohne Teil II ist kein rechtssicherer Verkauf möglich.
Alle FahrzeugschlüsselEin fehlender Zweitschlüssel mindert den Wert spürbar – Ersatzschlüssel kosten je nach Modell mehrere hundert Euro.
Personalausweis oder ReisepassZur Identitätsprüfung beim Kaufvertrag – gesetzlich erforderlich.
HU-BerichtDer letzte Hauptuntersuchungsbericht dokumentiert den geprüften Zustand.

Unterlagen, die den Preis erhöhen

Diese Dokumente sind keine Pflicht, wirken sich aber direkt auf das Angebot aus:

  • Serviceheft oder digitaler Wartungsnachweis. Der wichtigste einzelne Werttreiber nach dem Fahrzeugzustand selbst.
  • Werkstattrechnungen. Besonders wertvoll bei großen Positionen: Zahnriemen, Kupplung, Steuerkette, Turbolader, Getriebe.
  • Nachweis über Reifen. Neue Reifen oder ein zusätzlicher Satz Winter- beziehungsweise Sommerräder sind bares Geld.
  • Bordbuch und Bedienungsanleitung. Klingt nebensächlich, fehlt aber häufig und wirkt sich auf den Gesamteindruck aus.
  • Nachrüstungen mit Papieren. Anhängerkupplung, Standheizung, Sportfahrwerk – nur mit Eintragung oder Gutachten wertsteigernd.
Häufiger Fehler

Viele Verkäufer bringen nur die Zulassungsbescheinigung mit und lassen Serviceheft und Rechnungen zu Hause. Damit verschenken sie oft mehrere hundert Euro – wir können nur bewerten, was wir sehen.

Sonderfälle

Fahrzeug ist noch finanziert oder geleast

Bei einer laufenden Finanzierung liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II meist bei der Bank. Das ist kein Hindernis, muss aber vorher geklärt werden. Sie benötigen den aktuellen Ablösewert Ihrer Bank oder Leasinggesellschaft. Wir holen diesen auf Wunsch für Sie ein – mehr dazu auf unserer Seite zur Leasing- und Finanzierungsablöse.

Sie sind nicht der eingetragene Halter

Verkaufen Sie ein Fahrzeug, das auf eine andere Person zugelassen ist, brauchen Sie eine schriftliche Vollmacht sowie eine Ausweiskopie des Halters.

Erbfall

Beim Verkauf aus einem Nachlass werden zusätzlich der Erbschein oder ein Testament mit Eröffnungsprotokoll benötigt. Bei mehreren Erben ist die Zustimmung aller erforderlich.

Firmenfahrzeug

Hier kommen ein Nachweis der Vertretungsberechtigung und – je nach Besteuerung – entsprechende steuerliche Unterlagen hinzu. Details finden Sie auf unserer Seite zum gewerblichen Ankauf.

Zulassungsbescheinigung Teil II verloren

Das ist ärgerlich, aber lösbar. Eine Ersatzausfertigung beantragen Sie bei der Zulassungsstelle. Planen Sie dafür einige Tage sowie eine Gebühr ein. Ein Verkauf ohne Teil II ist nicht möglich.

Was im Kaufvertrag stehen sollte

Ein sauberer Kaufvertrag schützt beide Seiten. Diese Angaben gehören hinein:

  1. Vollständige Daten von Käufer und Verkäufer
  2. Fahrzeugdaten inklusive Fahrgestellnummer (FIN)
  3. Aktueller Kilometerstand mit dem Zusatz, ob er abgelesen oder garantiert ist
  4. Kaufpreis und Zahlungsart
  5. Bekannte Mängel und Vorschäden – ausdrücklich benannt
  6. Regelung zur Sachmängelhaftung
  7. Datum, Ort und Unterschriften beider Seiten
  8. Übergabeprotokoll mit Auflistung der übergebenen Gegenstände

Wichtig: Verschweigen Sie keine bekannten Mängel. Ein arglistig verschwiegener Schaden macht den Haftungsausschluss unwirksam – auch Monate später noch.

Nach dem Verkauf

  • Fahrzeug abmelden oder die Ummeldung schriftlich bestätigen lassen
  • Versicherung informieren
  • Kfz-Steuer-Abmeldung prüfen
  • Eine Kopie des Kaufvertrags mindestens drei Jahre aufbewahren

Wenn Sie an uns verkaufen, übernehmen wir die Abmeldung bei der Zulassungsstelle für Sie und stellen Ihnen die Bestätigung aus.

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